Immobilienrecht Stuttgart

Meine immobilienrechtliche Beratung ergänzt und erweitert meine Tätigkeit im privaten Bau- und Architektenrecht. Immobilien sind weit mehr als reine Bauobjekte – sie stellen häufig eine bedeutende Investition, eine wertvolle Anlage und einen zentralen Bestandteil Ihrer persönlichen Zukunft dar.

Ich unterstütze Mandanten umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um die Durchführung von Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Darüber hinaus berate ich Eigentümer und Investoren bei der Verwaltung von Wohneigentum sowie bei der professionellen Vermietung, insbesondere von Gewerbeimmobilien.

Mein Anspruch ist es, Rechtssicherheit, Planungssicherheit und wirtschaftliche Klarheit zu schaffen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Bau- und Immobilienprojekte – ohne unerwartete rechtliche Stolpersteine.

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung – ich stehe Ihnen bei allen Fragen des Immobilienrechts zuverlässig und engagiert zur Seite.

Vertrauen Sie auf Experten im Immobilienrecht.

Bitte zögern Sie nicht, mit mir in Kontakt zu treten.

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Meine Leistungen im Immobilienrecht Stuttgart

Meine Beratung und Vertretung im Immobilienrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Umfassende rechtliche Beratung für Unternehmen der Bauwirtschaft sowie für private und gewerbliche Bauherren
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren zu allen baurechtlichen Streitigkeiten
  • Unterstützung von Verbrauchern bei Verträgen und Problemen mit Handwerksleistungen, insbesondere Haustürgeschäften
  • Erstellung und Prüfung individueller Bau- und Architektenverträge
  • Laufende baubegleitende Rechtsberatung während der Planungs- und Bauphase
  • Teilnahme an Schlichtungs- und Schiedsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung
  • Rechtliche Betreuung von Landesinnungsverbänden und regionalen Bauinnungen in sämtlichen juristischen Belangen
  • Beratung zu Maklerverträgen und Bauträgerprojekten
  • Rechtsberatung für Architekten und Ingenieure, insbesondere zu Haftung und Vergütung