Maklerrecht Stuttgart
In Deutschland werden die meisten Immobilientransaktionen über gewerbliche Immobilienmakler abgewickelt. Dabei geht es nicht nur um die vom Kunden zu zahlende Maklerprovision - die wirtschaftliche Bedeutung dieser Vermittlungsleistungen ist hoch. Zugleich wurden mit dem am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen neu geregelt. Sowohl Makler als auch deren Kunden stehen dadurch vor komplexen Rechtsfragen, die eine fachkundige rechtliche Beratung erforderlich machen.
Als Fachanwalt für Baurecht bin ich seit über 20 Jahren in diesem Bereich tätig und begleite renommierte Maklerbüros in Baden-Württemberg sowie teilweise bundesweit. Gleichzeitig werden auch die Interessen der Kunden vertreten – von der Prüfung von Maklerverträgen über die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionen bis hin zur Klärung von Haftungs- und Nachweisfragen.
Auf Grundlage dieser Erfahrung sorgt die Kanzlei dafür, dass alle Beteiligten rechtlich abgesichert und fair behandelt werden. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu vermeiden, transparente Lösungen zu schaffen und bei Bedarf eine effektive Vertretung vor Gericht sicherzustellen.
Im Bereich Maklerrecht bietet die Kanzlei sowohl für Makler als auch für Käufer und Verkäufer eine kompetente und praxisnahe rechtliche Betreuung in Stuttgart.
Ihre Fragen rund um Maklerrecht und Provisionen klären.
Bitte zögern Sie nicht, mit mir in Kontakt zu treten.
Jetzt Kontakt aufnehmenMeine Leistung im Maklerrecht
Meine Beratung und Vertretung im Maklerrecht deckt insbesondere folgende Themen ab:
- Gestaltung und Durchsetzung von Maklerprovisionen, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zu stillschweigend geschlossenen Maklerverträgen
- Umsetzung der seit Ende 2020 geltenden Vorschriften des § 656a BGB, insbesondere die Einhaltung der Textform
- Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes bei der Veräußerung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gemäß § 656c BGB
- Prüfung des persönlichen Anwendungsbereichs der §§ 656b und 656c BGB, insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern
- Zulässigkeit der Doppelmaklertätigkeit und damit verbundene rechtliche Grenzen
- Überprüfung von Reservierungsvereinbarungen auf ihre rechtliche Gültigkeit
- Feststellung der kausalen Verbindung zwischen Maklerleistung und Zustandekommen des Hauptvertrages
- Sicherstellung der Unabhängigkeit des Maklers gegenüber den Vertragsparteien
- Verwirkung des Maklerhonorars bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder Vertragsverletzungen durch den Makler